Fällig wird die erste Rate der Amtsblattbezugsgebühren (für Wiesentheid mit Ortsteilen).
Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid bittet um rechtzeitige Überweisung.
Dadurch können Unkosten beim nächsten maschinellen Mahnlauf vermieden werden.
Es wird auf die Möglichkeit zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates hingewiesen.
Vielen Dank! Die Kasse der Verwaltungsgemeinschaft Wiesentheid